JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Urteil vom 09.09.2008, Aktenzeichen: 5 U 762/08
| Leitsatz: | 1. Treffen sich befreundete Schüler zum gemeinsamen Musikhören, ist eine bei dieser Gelegenheit durch einen Schuss mit einer so genannten "Soft-air"-Waffe verursachte Augenverletzung eines Beteiligten auch dann nicht als Folge der Teilnahme an einem sportlichen Kampfspiel anzusehen, wenn der Verletzte mit einer ähnlichen Waffe dabei selbst auf den Schützen geschossen hat. 2. Zur Frage des (hier verneinten) Mitverschuldens des Geschädigten in einem solchen Fall. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 253 Abs. 2, BGB § 254 Abs. 1, BGB § 823 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Dresden, 8 O 3152/07 vom 10.04.2008 |
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