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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENUrteil vom 09.05.2006, Aktenzeichen: 2 U 372/06 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 2 U 372/06

Urteil vom 09.05.2006


Leitsatz:1. Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats kann lediglich von diesem in seiner Gesamtheit wahrgenommen werden, so dass ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied keinen Anspruch auf Durchführung von Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Aufsichtsrat hat.

2. Dem Aufsichtsrat stehen allein solche Ansprüche zu, die der sachgerechten Wahrnehmung der Kontollfunktion, wie Auskunfts-, Einsichtnahme- und Vorlageansprüche, dienen, nicht aber solche, die auf die Durchsetzung gegenüber dem Leitungsorgan abzielen.
Rechtsgebiete:AktG
Vorschriften:AktG § 111,
Verfahrensgang:LG Leipzig 6 HKO 5193/05 vom 11.01.2006

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