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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENUrteil vom 07.09.2001, Aktenzeichen: 11 W 1196/01 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 11 W 1196/01

Urteil vom 07.09.2001


Leitsatz:Wenn der Bürge will, dass seine Bürgschaft zur Sicherung eines Gewährleistungsanspruchs schon erlöschen soll, solange der Unternehmer noch auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann, muss er das Datum, an dem die Bürgschaft erlöschen soll, als Kalenderdatum nennen. Es reicht nicht, wenn er schreibt "Die Bürgschaft erlischt, wenn sie nicht bis zum ersten Tag nach Ablauf eines Jahres nach zertifizierter Abnahme gezogen wird.".
Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Vorschriften:AGBG § 1 I, AGBG § 1, AGBG § 9, BGB § 242,
Stichworte:Bürgschaft, Gewährleistung, Befristung,
Verfahrensgang:LG Dresden 16-O-3433/01 EV

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