( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENUrteil vom 05.12.2007, Aktenzeichen: 8 U 1412/07 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 U 1412/07

Urteil vom 05.12.2007


Leitsatz:1. Beim Verbraucherleasing wird der Mangel der Schriftform nicht durch den Empfang des Leasinggegenstandes geheilt.

2. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen des Finanzierungsleasinggebers, wonach sich mehrere Leasingnehmer uneingeschränkte Empfangsvollmacht erteilen, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

3. Die wechselseitige Erteilung einer allgemeinen Empfangsvollmacht befreit den Leasinggeber grundsätzlich nicht davon, gegenüber demjenigen Leasingnehmer, an den er kraft der erteilten Vollmacht allein \"zustellen\" möchte, bei der selbst abzugebenden Willenserklärung deutlich zu machen, dass diese gegenüber allen Leasingnehmern abgegeben sein soll.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 307 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Chemnitz 1 O 53/07 vom 27.07.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Urteil vom 05.12.2007, Aktenzeichen: 8 U 1412/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-dresden/olg-dresden-urteil-vom-05-12-2007-az-8-u-141207

"OLG-DRESDEN - 05.12.2007, 8 U 1412/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN