JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Urteil vom 05.12.2007, Aktenzeichen: 8 U 1412/07
| Leitsatz: | 1. Beim Verbraucherleasing wird der Mangel der Schriftform nicht durch den Empfang des Leasinggegenstandes geheilt. 2. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen des Finanzierungsleasinggebers, wonach sich mehrere Leasingnehmer uneingeschränkte Empfangsvollmacht erteilen, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. 3. Die wechselseitige Erteilung einer allgemeinen Empfangsvollmacht befreit den Leasinggeber grundsätzlich nicht davon, gegenüber demjenigen Leasingnehmer, an den er kraft der erteilten Vollmacht allein \"zustellen\" möchte, bei der selbst abzugebenden Willenserklärung deutlich zu machen, dass diese gegenüber allen Leasingnehmern abgegeben sein soll. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Chemnitz 1 O 53/07 vom 27.07.2007 |
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