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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENUrteil vom 04.10.2006, Aktenzeichen: 8 U 1462/06 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 U 1462/06

Urteil vom 04.10.2006


Leitsatz:Ein als fabrikneu verkaufter, bislang nicht amtlich zugelassen gewesener Pkw, der nach den Vereinbarungen der Parteien über eine Strecke von gut 500 km per Achse zu überführen ist, verliert die Neuwageneigenschaft nicht dadurch, dass er bei Auslieferung einen Tachostand aufweist, der weniger als 100 km über der kürzestmöglichen Verbindungsstrecke liegt, und der Gebrauchszweck der "Mehrkilometer" ungeklärt bleibt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 434,
Verfahrensgang:LG Zwickau 1 O 1652/05 vom 27.06.2006

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