JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Urteil vom 03.01.2006, Aktenzeichen: 5 U 1451/05
| Leitsatz: | 1. Ein Wettbewerbsverbot, das dem Mieter von zum Betrieb einer Apotheke in einem Einkaufszentrum angemieteten Räumen auferlegt wird, verstößt gegen § 305 c Abs. 1 BGB, wenn es in einem vom Vermieter gestellten 25-Seiten Formularmietvertrag auf der vorletzten Seite unter "Sonstiges" geregelt ist. 2. Ein solches Wettbewerbsverbot, das ausschließlich dem Mieter den Betrieb eines Konkurrenzgeschäfts im räumlichen Umkreis von drei Kilometern um das in der Innenstadt gelegene Einkaufszentrum herum für die gesamte Vertragslaufzeit von 10 Jahren untersagt, benachteiligt den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB unangemessen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 305 c Abs. 1, BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, BGB § 307 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Dresden 10 O 1378/05 vom 15.07.2005 |
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