JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 30.10.1999, Aktenzeichen: 10 WF 0115/98
| Leitsatz: | Leitsätze 1. Die Aufzählung der Auskunftsverpflichteten in den Vorschriften der §§ 11 Abs. 2 VAHRG, 53b Abs. 2 FGG ist lediglich beispielhaft; darüber hinaus trifft alle diejenigen, welche tatsächlich zur Erteilung der benötigten Auskünfte in der Lage und befugt sind, eine entsprechende, durch Zwangsmittel nach § 33 FGG erzwingbare Verpflichtung. 2. Zwangsgeld kann gemäß § 33 Abs. 1 FGG auch gegen eine juristische Person des Zivilrechts verhängt werden. 3. Der nach den §§ 11 Abs. 2 VAHRG, 53b Abs. 2 FGG zur Auskunft Verpflichtete kann nach Auskunftserteilung analog § 2 Abs. 1 Satz 1 ZSEG eine Entschädigung jedenfalls dann verlangen, wenn ihn mit den Prozessparteien keine besonderen Rechtsbeziehungen verbinden. - §§ 33 Abs. 1 FGG; 11 Abs. 2 VAHRG, 53b Abs. 2 FGG; 2 Abs. 1 Satz 1 ZSEG - |
| Rechtsgebiete: | FGG, VAHRG, ZSEG |
| Vorschriften: | FGG § 33 Abs. 1, FGG § 53b Abs. 2, VAHRG § 11 Abs. 2, ZSEG § 2 Abs. 1 Satz 1, |
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