JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 8 U 891/05
| Leitsatz: | Für Fälle der Abtretung eines durch Kündigung fällig zu stellenden Anspruchs ist § 406 Halbs. 2 Alt. 2 BGB nicht im Wege der teleologischen Reduktion dahin einzuschränken, dass es nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kündigung durch den Zessionar, sondern auf den Zeitpunkt ankommen soll, zu dem dem neuen Gläubiger die Kündigung erstmals möglich gewesen wäre. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 406, |
| Verfahrensgang: | LG Dresden 8 O 3563/04 |
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