JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 29.08.2002, Aktenzeichen: 2 W 1034/02
| Leitsatz: | Gegenanträge im selbstständigen Beweisverfahren sind statthaft, wenn sie spätestens vor Durchführung des Ortstermins des Sachverständigen gestellt sind, in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Beweisantrag des Antragstellers stehen und weder einen neuen Beteiligten in das Verfahren einbeziehen noch die Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen erforderlich machen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 485, |
| Stichworte: | Gegenantrag, selbstständiges Beweisverfahren, Statthaftigkeit, |
| Verfahrensgang: | LG Görlitz 4 OH 1/02 |
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