JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 28.09.2006, Aktenzeichen: 23 WF 646/06
| Leitsatz: | 1. Auch nach dem Wegfall des Lokalisierungsgebots zum 01.01.2000 kann im Rahmen von Prozesskostenhilfe eine Beschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" grundsätzlich auf § 121 Abs. 3 ZPO gestützt werden. 2. Die uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts kommt in Familiensachen wegen der hier einer Partei grundsätzlich zustehenden Erstattung der ihr entstehenden Fahrtkosten für Informationsgespräche mit einem am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt schon dann in Betracht, wenn die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehenden Reisekosten die der Partei zu erstattenden Fahrtkosten nicht wesentlich übersteigen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 121 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | AG Weißwasser 2 F 106/06 vom 18.05.2006 |
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