( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 28.06.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 121/04 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 1 Ws 121/04

Beschluss vom 28.06.2004


Leitsatz:Gegen die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Terminsverlegungsantrag abgelehnt wird, ist die Beschwerde dann statthaft, wenn eine in fehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbständige Beschwer bewirkt, weil sie unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 153 a, StPO § 213, StPO § 305 Abs. 1, StPO § 467 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Chemnitz 5 Ns 355 Js 41700/00 vom 09.06.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Beschluss vom 28.06.2004, Aktenzeichen: 1 Ws 121/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-dresden/olg-dresden-beschluss-vom-28-06-2004-az-1-ws-12104

"OLG-DRESDEN - 28.06.2004, 1 Ws 121/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN