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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 28.03.2006, Aktenzeichen: WVerg 4/06 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: WVerg 4/06

Beschluss vom 28.03.2006


Leitsatz:1. Ist ein Einzelbieter mit einem anderen Unternehmen, welches Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, über eine gemeinsame Holdinggesellschaft verbunden, besteht eine Vermutung für eine wettbewerbsbeschränkende Abrede (§ 25 Nr. 1 Abs 1 Buchst. c VOB/A) jedenfalls dann nicht, wenn die Verbindung der "Schwesterunternehmen" bei Angebotsabgabe noch nicht rechtswirksam war.

2. Verneinen die Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich ein Verbot von Minuspreisen, bedeuten negative Einheitspreise nicht ohne weiteres ein Fehlen der geforderten Preisangabe (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A); sie lösen auch nicht in jedem Falle eine Pflicht der Vergabestelle aus, dem Bieter zur Ausräumung des Verdachts einer unzulässigen Mischkalkulation Erläuterungen abzuverlangen.

3. Ist nach den Ausschreibungsunterlagen die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag ohnehin vorgesehen und für die wertungsmäßige Berücksichtigung eines unbedingten Nachlasses eine Angabe an bestimmter Stelle im Angebotsschreiben verlangt, so kann ein (lediglich) in einem Nebenangebot enthaltener Nachlass für den Fall der "uneingeschränkten Einhaltung der VOB/B als Vertragsgrundlage" nicht gewertet werden.
Rechtsgebiete:VOB/A
Vorschriften:VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b, VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c,
Verfahrensgang:1. VK des Freistaates Sachsen 1/SVK/0159-05 vom 26.01.2006

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