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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 27.06.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 38/07 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 2 Ws 38/07

Beschluss vom 27.06.2007


Leitsatz:Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, einen Strafgefangenen, der in seinem Haftraum ein selbstgenutztes Fernsehgerät betreiben will, ausschließlich auf die Anmietung eines solchen Gerätes bei einem bestimmten anstaltsexternen Vermieter zu verweisen.
Rechtsgebiete:StVollzG, BGB
Vorschriften:StVollzG § 69, StVollzG § 70, BGB § 307,
Stichworte:Strafvollzug, Freizeitbeschäftigung, Freizeit, Fernsehen, Rundfunk, Kostenbeteiligung,
Verfahrensgang:LG Bautzen 1 StVK 173/06 vom 18.12.2006

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