Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 25.11.2008, Aktenzeichen: 8 U 1117/08 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 U 1117/08

Beschluss vom 25.11.2008


Leitsatz:1. Im institutsübergreifenden Überweisungsverkehr erlangt die Empfängerbank buchmäßige Deckung schon mit vorbehaltloser Gutschrift des Überweisungsbetrages auf ein von ihr im Zahlungsverkehr genutztes Konto, ohne dass es für den Eingang auf eine weitere Nachdisposition ankäme.

2. Schreibt die Empfängerbank den Überweisungsbetrag, der bei ihr vor Verhängung eines Moratoriums (samt Verbot der Entgegennahme von Zahlungen) eingegangen ist, erst nach Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung und gegen den erklärten Willen der Überweisungsendbeteiligten dem Konto des Überweisungsempfängers gut, so steht dem Überweisenden weder ein Ersatzaussonderungsrecht noch ein Schadensersatzanspruch gegen die Masse zu.
Rechtsgebiete:BGB, InsO
Vorschriften:BGB § 812, InsO § 47,
Verfahrensgang:LG Dresden, 9 O 3809/06 vom 05.06.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Beschluss vom 25.11.2008, Aktenzeichen: 8 U 1117/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-DRESDEN - 25.11.2008, 8 U 1117/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum