( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 25.05.2001, Aktenzeichen: 8 W 565/01 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 W 565/01

Beschluss vom 25.05.2001


Leitsatz:§§ 3, 280, 281, 512a ZPO; §§ 12, 14 GKG

1. Bejaht das Gericht des ersten Rechtszuges vorab seine örtliche Zuständigkeit anstatt im Wege eines Zwischenurteils durch Beschluss, so ist die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten entsprechend § 512a ZPO unzulässig.

2. Der Gegenstandswert einer solchen sofortigen Beschwerde (und einer entsprechenden Berufung) des Beklagten beträgt nur einen Bruchteil des Streitwertes der Hauptsache, ohne dass es darauf ankommt, ob der Kläger hilfsweise einen Verweisungsantrag gemäß § 281 Abs. 1 ZPO gestellt hat (Abgrenzung OLG Frankfurt, OLGR 1999, 153).

OLG Dresden, Beschluss vom 25.05.2001, Az: 8 W 562/01
Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Vorschriften:ZPO § 3, ZPO § 280, ZPO § 281, ZPO § 512a, GKG § 12, GKG § 14,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Beschluss vom 25.05.2001, Aktenzeichen: 8 W 565/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-dresden/olg-dresden-beschluss-vom-25-05-2001-az-8-w-56501

"OLG-DRESDEN - 25.05.2001, 8 W 565/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN