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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 25.01.2008, Aktenzeichen: 20 WF 49/08 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 20 WF 49/08

Beschluss vom 25.01.2008


Leitsatz:Wird ein Streit der Eltern über sorgerechtliche Angelegenheiten unter anwaltlicher Mitwirkung beigelegt, so kann eine Einigungsgebühr auch dann anfallen, wenn die von den Beteiligten erarbeitete Verständigung überdies vom Familiengericht als dem Kindeswohl entsprechend angesehen werden muss, damit die Einigung verfahrensbeendend wirken kann.
Rechtsgebiete:VV RVG
Vorschriften:VV RVG Nr. 1000, VV RVG Nr. 1003,
Verfahrensgang:AG Dresden, 306 F 1798/05 vom 08.01.2008

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