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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 24.10.2001, Aktenzeichen: 11 W 1608/01 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 11 W 1608/01

Beschluss vom 24.10.2001


Leitsatz:Der Auftraggeber benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen (§ 9 AGBG), wenn er einen Einbehalt zur Sicherung seiner Gewährleistungsrechte beansprucht, dem Auftragnehmer aber nur die Möglichkeit gibt, diesen Einbehalt durch Stellung einer Bürgschaft zu überwinden. Es kommt nicht darauf an, ob die verlangte Bürgschaft eine solche auf erstes Anfordern ist.
Rechtsgebiete:VOB/B
Vorschriften:VOB/B § 17 Ziff. 5, VOB/B § 17 Ziff. 6,
Stichworte:VOB-Vertrag, Gewährleistung, Sicherungseinbehalt, Bürgschaft, Sperrkonto,
Verfahrensgang:LG Zwickau 5-O-0036/01

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