( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 24.06.2009, Aktenzeichen: 20 UF 311/09 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 20 UF 311/09

Beschluss vom 24.06.2009


Leitsatz:1. § 642 ZPO begründet die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts am allgemeinen Gerichtsstand des unterhaltsberechtigten Kindes nur, wenn jedenfalls auch die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Minderjährigenunterhalt schlüssig vorgetragen sind; fehlt es bereits hieran, so ist die (daneben auf Volljahrigenunterhalt gerichtete) Klage im besonderen Gerichtsstand des § 642 ZPO nicht unbegründet, sondern schon unzulässig.

2. Ein Anspruch auf Minderjährigenunterhalt kann auch dann verwirkt sein, wenn die Vaterschaft des Unterhaltspflichtigten erst nach Entritt der Volljährigkeit des Kindes festgestellt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 642,
Verfahrensgang:AG Chemnitz, 2 F 776/08

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Beschluss vom 24.06.2009, Aktenzeichen: 20 UF 311/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-dresden/olg-dresden-beschluss-vom-24-06-2009-az-20-uf-31109

"OLG-DRESDEN - 24.06.2009, 20 UF 311/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN