JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 23.06.1999, Aktenzeichen: 8 U 1144/99
| Leitsatz: | Unzulässigkeit einer Berufung mit dem Ziel der Abweisung als derzeitig unbegründet auch im Tenor §§ 511, 322 ZPO Leitsätze: 1. Der Umfang der Rechtskraft einer klagabweisenden Entscheidung ist gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Entscheidungsgründe festzustellen. 2. Die Berufung ist mangels Beschwer unzulässig, wenn sie nur darauf gerichtet ist, die Abweisung der Klage als derzeit unbegründet nicht nur in den Entscheidungsgründen, sondern auch im Tenor zu erreichen. Beschluss des OLG Dresden vom 23.06.1999 Az.: 8 U 1144/99 (rechtskräftig) |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 511, ZPO § 322, |
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