JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 20.02.2002, Aktenzeichen: 8 W 1980/01
| Leitsatz: | Die Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren ist auf der Grundlage einer objektiven Bewertung der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung behaupteten Tatsachen und dem von ihm verfolgten Anspruch vorzunehmen. Diesbezüglich kann auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (z.B. Sachverständigengutachten) abgestellt werden; auf die subjektive Einschätzung des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens kommt es nicht entscheidend an. Werden im Ergebnis der Begutachtung nicht alle vom Antragsteller behaupteten Mängel festgestellt, so ist der Streitwert hinsichtlich der nicht erweislichen Mängel zu schätzen. |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Vorschriften: | GKG § 25 Abs. 3, GKG § 12, GKG § 15, GKG § 11 Abs. 2, GKG § 5 Abs. 6, ZPO §§ 3 ff., |
| Verfahrensgang: | LG Dresden 3 OH 4160/00 |
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