JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 18.09.2008, Aktenzeichen: 8 U 1167/08
| Leitsatz: | 1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt. 2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters/Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 652 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Dresden, 1 O 3195/07 |
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