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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 18.09.2008, Aktenzeichen: 8 U 1167/08 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 U 1167/08

Beschluss vom 18.09.2008


Leitsatz:1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt.

2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters/Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 652 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Dresden, 1 O 3195/07

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