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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 17.06.2003, Aktenzeichen: 11 W 743/03 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 11 W 743/03

Beschluss vom 17.06.2003


Leitsatz:Die Klage ist auch dann unverzüglich zurückgenommen (nach der Erfüllung der Klagforderung vor Rechtshängigkeit), wenn die Rücknahme hilfsweise für den Fall erklärt ist, dass der Beklagte die Erledigung der Hauptsache verweigert.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 269 Abs. 3,
Stichworte:Rücknahme, Klage, unverzüglich, Kosten,
Verfahrensgang:LG Chemnitz 7 O 981/03 vom 12.05.2003

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