JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 17.05.2002, Aktenzeichen: 20 W 631/02
| Leitsatz: | Wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam einen befristeten Mietvertrag über eine mit Blick auf eine alsbald erfolgte Heirat angemietete Wohnung schließen, kommt eine alleinige Haftung des nach der Trennung in der Wohnung verbleibenden Partners für den Mietzins nicht in Betracht. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 426, |
| Verfahrensgang: | LG Dresden 13 O 245/02 |
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