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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 17.03.2004, Aktenzeichen: 8 W 82/04 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 W 82/04

Beschluss vom 17.03.2004


Leitsatz:Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender Teilrücknahme vor Abgabe an das Streitgericht entspricht der Streitwert des Klageverfahrens auch dann lediglich dem noch gestellten Antrag, wenn bereits im Mahnbescheid die Abgabe beantragt wurde.
Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Vorschriften:GKG § 15, GKG § 61 Abs. 1, GKG § 65 Abs. 1 Satz 2, ZPO § 696 Abs. 1 Satz 4,
Stichworte:Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren,
Verfahrensgang:LG Zwickau 7 O 677/03 vom 09.12.2003

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