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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 16.08.2000, Aktenzeichen: 3 Ws 12/00 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 3 Ws 12/00

Beschluss vom 16.08.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss beträgt im Strafverfahren eine Woche, § 464 b, § 311 Abs. 2 StPO.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 464 b, StPO § 311 Abs. 2,

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