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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 13.03.2007, Aktenzeichen: 20 UF 818/06 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 20 UF 818/06

Beschluss vom 13.03.2007


Leitsatz:Der Versorgungsausgleich ist nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 VAÜG auch durchzuführen, wenn der Ehegatte mit den höheren angleichungsdynamischen Versorgungsanwartschaften zugleich die höheren nichtangleichungsdynamischen Anrechte nur dadurch erlangt hat, dass bei ihm Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungen zu berücksichtigen sind, und der andere, mithin ausgleichsberechtigte Ehegatte - niedrigere - regeldynamische Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat.
Rechtsgebiete:VAÜG
Vorschriften:VAÜG § 2 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Annaberg 4 F 6/00 vom 27.10.2006

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