JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 12.03.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 125/08
| Leitsatz: | Zur Führungsaufsicht: Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatz verlangt eine genaue Abstimmung der zu erteilenden Weisungen auf den konkreten Täter, seine Taten und - damit zusammenhängend - auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten. Nur so ist die mit dem Institut der Führungsaufsicht beabsichtigte Sozialisierungshilfe zu gewährleisten. Die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlaut bei einer Anordnung ohne individuelle Konkretisierung genügt diesen Anforderungen nicht. |
| Rechtsgebiete: | StGB, GG, StPO |
| Vorschriften: | StGB § 68b, StGB § 145a, GG Art. 103, StPO § 453 Abs. 2, |
| Stichworte: | Maßregeln, Ermessen, |
| Verfahrensgang: | LG Leipzig, II StVK 454/03 vom 08.01.2008 |
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