JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 12.03.2001, Aktenzeichen: 7 AR 42/01
| Leitsatz: | Leitsatz 1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 12 FGG. Es müssen daher alle Möglichkeiten der Aufklärung des Sachverhaltes durch Befragung der Beteiligten, Auskünfte bei Behörden usw. wahrgenommen werden. 2. Eine Vorlage nach § 5 Abs. 1 FGG zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht darf nur dann erfolgen, wenn die für die Zuständigkeit maßgeblichen Verhältnisse von dem vorlegenden Gericht so weit wie möglich geklärt sind. OLG Dresden, 7. Senat, Beschluss vom 12.03.2001, Az: 7 AR 42/01 |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 12, FGG § 5 Abs. 1, |
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