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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 11.12.2002, Aktenzeichen: 10 WF 726/02 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 10 WF 726/02

Beschluss vom 11.12.2002


Leitsatz:1. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt auch dann eine Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit eines gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtigen dar, wenn dieser hiermit nur einer arbeitgeberseitigen Kündigung zuvorkommen will.

2. Die Anerkennung berufsbedingter Aufwendungen kommt im Mangelfall nur dann in Betracht, wenn substantiiert dargelegt wird, dass diese unabweisbar sind.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1603 Abs. 2,
Verfahrensgang:AG Dippoldiswalde 5 F 0109/02 vom 19.08.2002

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