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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 10.08.2005, Aktenzeichen: 2 U 290/05 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 2 U 290/05

Beschluss vom 10.08.2005


Leitsatz:Einer in Insolvenz befindlichen Aktiengesellschaft kann auf eine vom Insolvenzverwalter geführte Nichtigkeitsklage ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Aufsichtsratsmitglieder - nicht aber die Vorstandsmitglieder - ihre Ämter wirksam niedergelegt haben.
Rechtsgebiete:AktG, ZPO
Vorschriften:AktG § 249, ZPO § 57,
Verfahrensgang:LG Zwickau 1 HKO 116/03

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