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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 09.10.2006, Aktenzeichen: 20 WF 739/06 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 20 WF 739/06

Beschluss vom 09.10.2006


Leitsatz:Die einer bedürftigen Partei gewährte Prozesskostenhilfe kann auch dann nicht auf die Kosten einer außergerichtlichen Mediation erstreckt werden, wenn diese auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Sorgerechtsverfahrens durchgeführt werden soll.
Rechtsgebiete:ZPO, RVG
Vorschriften:ZPO § 122, RVG § 34,
Verfahrensgang:AG Dippoldiswalde 5 F 0585/05 vom 31.08.2006

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