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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 07.08.2000, Aktenzeichen: 8 W 2306/99 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 8 W 2306/99

Beschluss vom 07.08.2000


Leitsatz:1. Greift die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nicht ein, wird die Sache mit dem Eingang der Akten beim Prozessgericht rechtshängig.

2. Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers nach außerordentlicher Kündigung des Leasingvertrages ist auch vor der Verwertung des Leasinggegenstandes um den - hypothetischen - Verwertungserlös zu kürzen, wenn dem Leasinggeber die Verwertung möglich und zumutbar gewesen wäre.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 254, ZPO § 696 Abs. 2,
Stichworte:Anrechnung des Verwertungserlöses beim gekündigten Leasingvertrag schon vor Verwertung,
Verfahrensgang:LG Chemnitz 2 O 6648/97 vom 09.11.1999
Rechtskraft:ja

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