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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 07.02.2007, Aktenzeichen: Ss (OWi) 395/06 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: Ss (OWi) 395/06

Beschluss vom 07.02.2007


Leitsatz:Eine sächsische Polizeiverordnung, die einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet anordnet, findet ihre Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz des Freistaates Sachsen. Sie verstößt jedenfalls dann gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhäldnismäßigkeit, wenn sie keine Ausnahmen vom allgemeinen Anleinzwang vorsieht. Die geltende "Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern in der Stadt Zwickau (PolVO)" vom 9. Oktober 2003 ist deshalb hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde unwirksam.
Rechtsgebiete:GG, SächsPolG
Vorschriften:GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, SächsPolG § 1 Abs. 1, SächsPolG § 9 Abs. 1, SächsPolG § 14,
Stichworte:Hundeleine,
Verfahrensgang:AG Zwickau 6 OWi 130 Js 8544/05 vom 19.01.2006

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