JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 07.02.2006, Aktenzeichen: Ss (OWi) 955/05
| Leitsatz: | Ein Betroffener, dem nach § 35 Abs. 1 S. 1 und S. 2 GewO die Ausübung eines Gewerbes einschließlich der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person untersagt ist, verstößt auch dann gegen die Untersagungsverfügung, wenn er die untersagte Tätigkeit als Geschäftsführer der im Inland errichteten Zweigniederlassung einer im europäischen Ausland gegründeten Gesellschaft (hier einer in Großbritannien gegründeten Limited) ausübt. Europäisches Gemeinschaftsrecht steht dem nicht entgegen. |
| Rechtsgebiete: | GewO, EG |
| Vorschriften: | GewO § 35 Abs. 1 S. 1, GewO § 35 Abs. 1 S. 2, GewO § 146 Abs. 1 Nr. 1a, EG Art. 43, EG Art. 48, |
| Verfahrensgang: | AG Borna 11 OWi 607 Js 46524/05 vom 24.10.2005 |
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