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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 06.05.2003, Aktenzeichen: Ss (OWi) 565/02 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: Ss (OWi) 565/02

Beschluss vom 06.05.2003


Leitsatz:Sind zwischen dem Verkehrsverstoß und dem tatrichterlichen Urteil mindestens zwei Jahre vergangen und keine weiteren Verstöße festgestellt, wird regelmäßig von der Verhängung eines Fahrverbotes als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme abzusehen sein, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände seine Anordnung gebieten.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 25 Abs. 1,
Stichworte:Zeitablauf,
Verfahrensgang:AG Dresden 255 OWi 605 Js 48067/00 vom 12.06.2002

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