JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 06.02.2002, Aktenzeichen: 11 W 37/02
| Leitsatz: | Wer ein minderjähriges Kind zu betreuen, einen nahen Angehörigen im Krankenhaus zu besuchen und noch andere Gerichtstermine wahrzunehmen hat, ist deswegen noch nicht entschuldigt, wenn er zum Termin nicht erscheint, obwohl sein persönliches Erscheinen als Partei angeordnet war. Es ist darzulegen, warum diese drei Umstände gerade am Terminstag zusammengewirkt haben, um sein Erscheinen zu verhindern. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 141 Abs. 3, |
| Stichworte: | Ordnungsmittel Partei, Nichterscheinen Ladung Form Entschuldigung, |
| Verfahrensgang: | LG Zwickau 4 0 0181/01 vom 28.11.2001 |
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