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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 04.04.2006, Aktenzeichen: WVerg 1/06 

OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: WVerg 1/06

Beschluss vom 04.04.2006


Leitsatz:Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach § 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung der Kostenschuld oder - unabhängig hiervon - binnen vier Jahren nach Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 128 Abs. 1,
Verfahrensgang:1. VK des Freistaates Sachsen 1/SVK/122-01 vom 22.12.2005

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