JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 03.08.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 329/07
| Leitsatz: | Es ist nicht Aufgabe einer Strafvollstreckungskammer, im Maßregelüberprüfungsverfahren nach § 67 e StGB nachträglich die Richtigkeit der Unterbringungsprognose im Strafurteil für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB zu beurteilen. Der /"Feststellung/" einer (rückwirkenden) /"Fehleinweisung von Anfang an"/ durch die StVK steht die Rechtskraft des Ursprungserkenntnisses entgegen. Der Betroffene ist insoweit auf das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO angewiesen. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 64, StGB § 67d, StGB § 67e, |
| Stichworte: | Psychatrie, Unterbringung, Erledigung, Führungsaufsicht, |
| Verfahrensgang: | LG Leipzig I StVK 626/07 |
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