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JuraForum.deUrteileOLG-DRESDENBeschluss vom 03.08.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 329/07 



OLG-DRESDEN – Aktenzeichen: 2 Ws 329/07

Beschluss vom 03.08.2007


Leitsatz:Es ist nicht Aufgabe einer Strafvollstreckungskammer, im Maßregelüberprüfungsverfahren nach § 67 e StGB nachträglich die Richtigkeit der Unterbringungsprognose im Strafurteil für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel nach § 63 StGB zu beurteilen. Der /"Feststellung/" einer (rückwirkenden) /"Fehleinweisung von Anfang an"/ durch die StVK steht die Rechtskraft des Ursprungserkenntnisses entgegen. Der Betroffene ist insoweit auf das Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO angewiesen.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 64, StGB § 67d, StGB § 67e,
Stichworte:Psychatrie, Unterbringung, Erledigung, Führungsaufsicht,
Verfahrensgang:LG Leipzig I StVK 626/07

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