JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 03.04.2002, Aktenzeichen: Ss (OWi) 9054/01
| Leitsatz: | 1. Wer auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, die durch Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzung mit Richtungspfeilen und jeweils eigener LichtZeichenregelung versehen sind, auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, begeht - objektiv - einen Rotlichtverstoß. 2. Gerade bei einer komplexen Verkehrsführung und -Situation ist eingehend zu prüfen, ob auch in subjektiver Hinsicht ein grober Pflichtenverstoß des Fahrzeugführers gegeben ist. |
| Rechtsgebiete: | StVO, StVG |
| Vorschriften: | StVO § 37 Abs. 2, StVG § 25 Abs. 1, |
| Stichworte: | Fahrverbot, |
| Verfahrensgang: | AG Dresden 217 OWi 702 Js 6732/01 vom 26.07.2001 |
Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Beschluss vom 03.04.2002, Aktenzeichen: Ss (OWi) 9054/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-DRESDEN - 03.04.2002, Ss (OWi) 9054/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum