JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 02.06.2005, Aktenzeichen: Ss (OWi) 249/05
| Leitsatz: | 1. Die Anordnung eines Regelfahrverbotes aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei einem so genannten Augenblicksversagen nicht in Betracht. 2. Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangsschild übersehen und musste sich ihm aufgrund äußerer Umstände (vorhergehender Geschwindigkeitsrichter, Bebauung) nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand, ist die Annahme eines Augenblicksversagens nicht zu beanstanden. |
| Rechtsgebiete: | BKatV, StVG |
| Vorschriften: | BKatV § 4 Abs. 1 Satz 2, StVG § 24, StVG § 25, StVG § 25 Abs. 1, StVG § 25 Abs. 1 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | AG Leipzig 215 OWi Ss 502 Js 63880/04 vom 08.12.2004 |
Um den Volltext vom OLG-DRESDEN – Beschluss vom 02.06.2005, Aktenzeichen: Ss (OWi) 249/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-DRESDEN - 02.06.2005, Ss (OWi) 249/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum