JuraForum.de > Urteile > OLG-DRESDEN > Beschluss vom 02.04.2002, Aktenzeichen: 11 W 356/02
| Leitsatz: | Im Werklohnprozess sind Schadensersatzansprüche des Bestellers nur unselbständige Rechnungsposten. Die hilfsweise Aufrechnung mit solchen Ansprüchen erhöht den Streitwert nicht Rechtskraftfähig über sie entschieden wird nur, wenn das Gericht sie zu Unrecht als selbständige Ansprüche behandelt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 3, ZPO § 322 Abs. 2, |
| Stichworte: | Streitwert, Werklohn, Hilfsaufrechnung mit Gewährleistungsanspruch, |
| Verfahrensgang: | LG Dresden 5 0 5695/99 vom 17.01.2002 |
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