JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 09 / 2008
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Mietvorvertrag, einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten |
| Leitsatz: | Die Partei eines Mietvorvertrages kann nicht durch einstweilige Verfügung ihren künftigen Besitzüberlassungsanspruch aus dem (Haupt) Mietvertrag sichern. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 199/08 | |
| Rechtsgebiete: | RDG, StVollzG |
| Schlagworte: | Strafvollzug, Rechtsberatung |
| Leitsatz: | Rechtsberatende Tätigkeiten unter Strafgefangenen sind geeignet, die Ordnung der Vollzugsanstalt zu stören. Hieran hat sich nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes nichts geändert. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 477/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG, NJVollzG |
| Schlagworte: | Ausgleichszahlung, Strafvollzug |
| Leitsatz: | Die Frist von zehn Jahren für das Gutschreiben von Ausgleichszahlungen nach § 43 Abs. 11 StVollzG (entspr. § 40 Abs. 10 NJVollzG) berechnet sich nach der tatsächlichen Zeit der Verbüßung, und nicht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 467/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG, NJVollzG |
| Schlagworte: | Ausgleichszahlung, Strafvollzug |
| Leitsatz: | Die Frist von zehn Jahren für das Gutschreiben von Ausgleichszahlungen nach § 43 Abs. 11 StVollzG (entspr. § 40 Abs. 10 NJVollzG) berechnet sich nach der tatsächlichen Zeit der Verbüßung, und nicht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 468/08 | |