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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum06 / 2008 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 06 / 2008



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Beschluss, 14 U 3/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Verfahren nach § 522 ZPO
Leitsatz:Nach Zurückweisung der Berufung gem. § 522 ZPO ist eine Anhörungsrüge unzulässig, wenn sich das Berufungsgericht bereits im Beschlussverfahren mit dem als übergangen gerügten Vortrag des Berufungsführers auseinandergesetzt hat und es im Übrigen an einer neuen und eigenständigen Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht fehlt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 14 U 3/08



OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 322/08 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Rechtsmittelbeschränkung, Auslagenentscheidung
Leitsatz:Für die Beurteilung des Erfolges einer auf den Strafausspruch beschränkten Berufung im Sinne von § 473 Abs. 3 StPO ist es nicht maßgeblich, dass das Berufungsgericht in seinem Bewährungsbeschluss nach § 268 a StPO eine gegenüber dem Amtsgericht wesentlich geringere Geldauflage angeordnet hat.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 322/08

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 73/08 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:RVG VV
Leitsatz:Führen die Parteien in einem gerichtlichen Termin ein Gespräch über weitere, nicht rechtshängige Ansprüche, ist die Terminsgebühr unter Berücksichtigung des Wertes dieser Ansprüche sowie desjenigen des Streitgegenstands festzusetzen, selbst wenn es insoweit nicht zu einer Einigung kommt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 73/08

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 14/08 vom 25.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, VOB/A
Schlagworte:Mehrvergütungsanspruch eines Bieters bei Verlängerung der Zuschlagsfrist
Leitsatz:1. Auch im Vergabeverfahren richtet sich die Auslegung der Bietererklärung und die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB.

2. Verzögert sich die Vergabe und kommt es innerhalb dieser Zeit zu wesentlichen Preisänderungen oder ist die Einhaltung von verbindlichen Fristen nicht mehr möglich, kann der Zuschlag des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht abänderbaren Angebot des Bieters ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB darstellen.

3. Die Besonderheiten des Vergaberechts erfordern grundsätzlich keinen besonderen Schutz des öffentlichen Auftraggebers aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegenüber einem Mehrvergütungsanspruch eines Bieters wegen während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretener Preiserhöhungen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 14/08


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