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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum05 / 2008 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-CELLE – Urteil, 9 U 191/07 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:GmbHG, HGB
Schlagworte:Insolvenzreife, Insolvenzverschleppung
Leitsatz:1. Die Handelsbilanz, aus der sich die bilanzielle Überschuldung ergibt, indiziert die rechnerische Überschuldung der Gesellschaft, die Voraussetzung der Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG ist. Weitere Darlegungen des Insolvenzverwalters zu stillen Reserven oder sonstigen, in der Handelsbilanz nicht erfassten Vermögenswerten sind nur erforderlich, wenn Anhaltspunkte für solche Reserven bestehen oder vom Anspruchsgegner behauptet werden.

2. Die Haftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG setzt voraus, dass der Geschäftsführer die Überschuldung kennt oder fahrlässig nicht kennt. Auf fehlende Kenntnis kann sich aber nicht berufen, wer seiner Beobachtungspflicht nicht nachgekommen ist. Dafür wiederum ist von Bedeutung, dass einerseits - sobald die Hälfte des Stammkapitals verloren ist - die Gesellschafterversammlung nach § 49 Abs. 3 GmbHG einzuberufen ist, andererseits - wenn ein "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" nach § 268 Abs. 3 HGB ausgewiesen werden muss - eine Überschuldungsbilanz zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben ist.

3. Zahlungen des Geschäftsführers, die den Betrieb vorläufig aufrechterhalten sollen, sind nur dann mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG vereinbar, wenn sich der Geschäftsführer ausreichend um die finanzielle Situation der Gesellschaft gekümmert hat und auf diese Weise Sanierungsversuche und Chancen für eine Veräußerung, die sich etwa für den Insolvenzverwalter später ergeben, nicht geschmälert werden sollen. Für eine solche "Fortführung" ist regelmäßig kein Raum, wenn sich die Gesellschaft bereits in Liquidation befindet.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 191/07



OLG-CELLE – Urteil, 3 U 6/08 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anlageberatung, geschlossener Immobilienfonds, blind pool, Verjährung
Leitsatz:Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle fehlerhafter Anlageberatung: Rechenschaftsberichte eines Fonds begründen jedenfalls gegenüber einem unerfahrenen Anleger keine Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn aufgrund allgemein gehaltener, positiver Angaben zur Entwicklung des Immobilienmarktes im Allgemeinen der Zustand des konkreten Fonds verschleiert wird. Kenntnis im genannten Sinn liegt aber bereits vor dem 1. Januar 2002 vor, wenn ein Anleger, der Fondsanteile im Jahr 1992 erworben und für die Zeit ab etwa 1995/1996 entsprechend den Ankündigungen im Prospekt mit Ausschüttungen des Fonds gerechnet, solche aber zu keiner Zeit erhalten hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 6/08

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 206/08 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:StPO, JGG
Schlagworte:Strafaussetzung, Gefährlichkeitsgutachten, Jugendstrafe
Leitsatz:Erwägt die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Reststrafenvollstreckung aus einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren wegen einer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB bezeichneten Art, ist in der Regel zumindest dann vorab ein Sachverständigengutachten über die Gefährlichkeit des Verurteilten einzuholen, wenn der Vollstreckungsleiter die weitere Vollstreckung an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Vollstreckungsbehörde abgegeben hat (entgegen OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 91).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 206/08

OLG-CELLE – Beschluss, 17 W 36/08 vom 05.05.2008

Rechtsgebiete:VBVG
Schlagworte:Betreuervergütung
Leitsatz:1. Es lassen sich derzeit unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Pauschalierungssystem der §§ 4 und 5 VBVG erheben, da es keine tragfähigen Erkenntnisse für die Annahme gibt, dass dieses Vergütungssystem bei einer generalisierenden Betrachtung des gesamten Berufszweiges der Berufsbetreuung nicht zu auskömmlichen Einkommensverhältnissen der Berufsbetreuer führt.

2. § 3 Abs. 3 VBVG ist auf die Stundensatzbemessung bei Berufsbetreuern nicht analog anwendbar (Beschluss OLG München NJWRR 2007, 513).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 36/08


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