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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum05 / 2008 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-CELLE – Beschluss, 2 Ws 171/08 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:GVG, NJVollzG
Leitsatz:1. Die Frage der Zuständigkeit des ersuchenden Richters ist nach § 158 GVG vom ersuchten Richter nicht zu prüfen.

2. Aus § 144 Abs. 2 NJVollzG folgt keine Pflicht zur persönlich vorzunehmenden Überwachung. Eine Übertragung der Durchführung auf einen anderen Richter ist daher zulässig.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 Ws 171/08



OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 220/08 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:NJVollzG, StVollzG
Schlagworte:Langzeitbesuch, Spruchreife
Leitsatz:1. Die Gewährung eines unüberwachten Langzeitbesuchs ist als Sonderfall nach § 25 Abs. 2 NJVollzG zu beurteilen und steht im Ermessen der Vollzugsbehörde.

2. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung muss die Vollzugsbehörde insbesondere die in Art. 1 und 6 GG zum Ausdruck kommende Wertentscheidung beachten.

3. Der Begriff der "Spruchreife" im Sinne von § 102 NJVollzG i. V. m. § 119 Abs. 4 Satz 2 StVollzG ist nicht identisch mit dem des § 102 NJVollzG i. V. m. § 115 Abs. 4 Satz 1 StVollzG. Spruchreife liegt im Rechtsbeschwerdeverfahren bereits dann vor, wenn das Oberlandesgericht eine Sachentscheidung treffen kann, die eine Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer gemäß § 119 Abs. 4 Satz 3 StVollzG erübrigt. Das Oberlandesgericht kann in derartigen Fällen die Sache zur Neubescheidung direkt an die Vollzugsbehörde zurück verweisen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 220/08

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 239/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, BauGB
Schlagworte:Unzulässigkeit einer Mehrabführungsklausel in einem Grundstückskaufvertrag nach dem sog. "Einheimischenmodell".
Leitsatz:1. Vereinbart eine Gemeinde in einem Grundstückskaufvertrag über ein erschlossenes unbebautes Grundstück mit dem ortsansässigen Käufer zur Förderung der Ansiedlung Einheimischer einen Kaufpreis, der unterhalb des Marktwertes liegt (sog. Einheimischenmodell), so ist sie nach § 11 Abs. 2 BauGB grundsätzlich berechtigt, vom Käufer den Mehrerlös zurückzufordern, der sich bei einer vorzeitigen Veräußerung des Grundstücks innerhalb einer bestimmten Frist (hier: 10 Jahre) ergibt. Dieser Mehrerlös kann entweder berechnet werden aus der Differenz zwischen dem An und dem späteren Verkaufspreis oder aus dem dem Käufer im Zeitpunkt des Ankaufs gewährten Preisnachlass, also der Differenz zwischen Verkehrswert und Ankaufspreis.

2. Unzulässig sind demgegenüber vertragliche Gestaltungen, bei denen die Gemeinde sich einen Mehrerlös versprechen lässt, der zuzüglich des bereits entrichteten Kaufpreises zu einer Zahlungsverpflichtung des Erwerbers führt, die oberhalb des Verkehrswertes sowohl zum Zeitpunkt des Ankaufs als auch des Verkaufs liegt. Das gilt insbesondere für Regelungen, die faktisch dazu führen, dass der Erwerber die Erschließungskosten doppelt bezahlen muss, weil der Mehrerlös aus der Differenz zwischen dem Wert des unbebauten erschlossenen Grundstücks im Zeitpunkt der Weiterveräußerung und dem lediglich anteiligen Preis für den unerschlossenen Grund und Boden im Zeitpunkt des Ankaufs besteht, der Erwerber aber beim Ankauf gleichwohl zusätzlich die Erschließungskosten zu bezahlen hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 239/07

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 202/07 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:UWG, MBO
Schlagworte:Verweisung, Hörgeräteversorgung, verkürzter Versorgungsweg
Leitsatz:1. Nach § 34 Abs.5 MBO setzt eine zulässige Verweisung an einen bestimmten Leistungserbringer durch den Arzt lediglich voraus, dass ein hinreichender Grund dafür vorliegt. Dessen Benennung gegenüber dem Patienten ist berufs- und wettbewerbsrechtlich nicht erforderlich.

2. Die Bequemlichkeit der Hörgeräteversorgung, die allein darin liegt, dass dem Patienten wegen des sogleich bei seinem Arzt vorgenommenen Ohrabdrucks ein weiterer Weg erspart bleibt, kann einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs.5 MBO darstellen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 202/07


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