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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht CelleVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberlandesgericht Celle

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-CELLE – Urteil, 3 U 192/07 vom 09.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haftung des Bürgen für die Kosten eines Anfechtungsprozesses, kein Verjährungsbeginn des Anspruchs aus der Bürgschaft bei vorläufig vollstreckbarem Kostenfestsetzungsbeschluss
Leitsatz:Verteidigt sich der Gläubiger erfolgreich gegen eine Anfechtungsklage, deren Ziel es ist, einen zur Befriedigung der Hauptschuld gezahlten Betrag wieder herauszuverlangen, kann er die ihm entstandenen Prozesskosten gem. § 767 Abs. 2 BGB vom Bürgen erstattet verlangen.

Die Verjährung der Bürgenschuld beginnt nicht schon mit Erlass eines vorläufig vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluss zu laufen, sondern erst mit rechtskräftigem Abschluss des Vorprozesses.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 192/07



OLG-CELLE – Beschluss, 15 WF 241/07 vom 04.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:"Zur gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells im Wege einstweiliger Anordnung"
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 15 WF 241/07

OLG-CELLE – Beschluss, 9 W 136/07 vom 03.01.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Befangenheit, Rechtsschutzbedürfnis, Ausscheiden des Richters
Leitsatz:Ein Ablehnungsgesuch wird unzulässig, wenn der abgelehnte Richter aus dem Spruchkörper ausscheidet. Eine sofortige Beschwerde, die gegen den das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluss eingelegt wird, ist damit wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 W 136/07

OLG-CELLE – Beschluss, 9 W 124/07 vom 03.01.2008

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Leitsatz:Eine Fortsetzung der Gesellschaft durch schlichten Fortsetzungsbeschluss (und dessen Eintragung) ohne die bei einer wirtschaftlichen Neugründung erforderliche Registerkontrolle nach §§ 7, 8 GmbHG ist nicht möglich, wenn die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG als vermögenslos gelöscht ist. Dies gilt nicht nur dann, wenn die gelöschte Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist, sondern auch im Fall der gelöschten, tatsächlich aber nicht vermögenslosen Gesellschaft.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 W 124/07


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