JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Gehörsrüge, Begründung |
| Leitsatz: | Keine Verpflichtung des Beschwerdegerichts bei einer nicht mehr anfechtbaren Entscheidung zur nochmaligen Begründung durch vorgeschobene Gehörsrüge. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 173/07 | |
| Rechtsgebiete: | PrKlG |
| Schlagworte: | Wertsicherungsklausel, Erbbauzins |
| Leitsatz: | Auch nach dem Inkrafttreten des Preisklauselgesetzes am 14. September 2007 können Wertsicherungsklauseln für Erbbauzins mit einer Laufzeit von weniger als 30 Jahren wirksam vereinbart werden. sie müssen dann - anders als Klauseln mit einer Laufzeit von 30 Jahren - allerdings an den Legalkriterien nach § 1 Abs. 2, §§ 2, 3 PrKlG geprüft werden. Diese Prüfung obliegt im Falle ihrer beantragten Eintragung in das Grundbuch dem Grundbuchamt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 220/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, ZPO |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Überholen, Auffahren |
| Leitsatz: | Bei einer Kollision eines nachfolgenden überholenden Fahrzeuges mit einem in gleicher Richtung vorausfahrenden, aber bereits in Schrägstellung befindlichen Linksabbieger spricht weder ein Anscheinsbeweis eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 StVO gegen den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeuges noch ein Anscheinsbeweis eines Verstoßes gegen die Pflicht zur zweiten Rückschau aus § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO gegen den Linksabbieger. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 97/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel, Anscheinsbeweis |
| Leitsatz: | 1. Nähert sich ein Fahrzeugführer bei einer 2 oder mehrspurigen Straße einer auf seiner Fahrspur langsam fahrenden oder stehenden Fahrzeugschlange, so hat er bei einem Fahrstreifenwechsel zum Zweck des Überholens ebenso die Vorschrift des § 7 StVO zu beachten wie ein PKW-Fahrer, der mit seinem Wagen aus der Fahrzeugschlange heraus auf den linken Fahrstreifen wechseln will. 2. In einer derartigen Verkehrssituation ist sorgfältig anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob gegenüber dem vorderen, aus der Fahrzeugschlange ausscherenden PKW-Fahrer ein Anscheinsbeweis hinsichtlich der Nichtbeachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO spricht. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises sind nicht erfüllt, wenn der Überholende z. B. den Fahrstreifenwechsel abrupt und mit unverminderter - situationsbezogen zu hoher - Geschwindigkeit vornimmt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 106/07 | |