JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 09 / 2007
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | Sach- oder Geldleistungen an eine Schule im Rahmen einer Schulfotoaktion begründen den hinreichenden Tatverdacht einer Vorteilsgewährung und einer Unrechtsvereinbarung im Sinne der §§ 331 ff StGB (entgegen BGH, Beschluss vom 20.10.2005, I ZR 112/03, veröffentlicht u.a. in NJW 2006, 225 ff) |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 Ws 261/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Nebenkläger, Auslagenentscheidung, Beschwerdebefugnis |
| Leitsatz: | Eine sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die für ihn nachteilige Auslagenentscheidung wird durch die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis nach §§ 400 Abs. 1, 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. StPO nicht ausgeschlossen. Hat der Angeklagte mit seinem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, so ist bei der Entscheidung über die dem Nebenkläger im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwenigen Auslagen § 472 Abs. 1 StPO entsprechend anzuwenden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 345/07 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Erfüllungshaftung des Versicherers bei falschen Auskünften zu privater Rentenversicherung (Arbeitgeberwechsel) |
| Leitsatz: | 1. Dem Versicherten (Arbeitnehmer) in einem zwischen dem Versicherungsnehmer (bisheriger Arbeitgeber) und dem Versicherer zu seinen Gunsten geschlossenen privaten Rentenversicherungsvertrag für eine betriebliche Altersvorsorge steht ein Anspruch nach den Grundsätzen der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung gegen den Versicherer zu, wenn der Versicherungsagent bei den zum Vertragsschluss führenden Gesprächen auf ausdrückliche Frage des Versicherten erklärt, im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers sei die Fortführung des Vertrages mit keinen Änderungen verbunden, ohne hinzuzufügen, dass es wegen der unterschiedlichen Tarife und Konditionen in den vom Versicherer mit dem alten und dem neuen Arbeitgeber geschlossenen Gruppenversicherungsverträgen Änderungen im Bereich von Prämie und Leistungen geben kann. 2. Es liegt kein anspruchsausschließendes erhebliches Eigenverschulden vor, wenn sich aus den Vertragsunterlagen nicht eindeutig entnehmen lässt, dass beim Wechsel des Arbeitgebers trotz gleichbleibender Prämie auch eine Reduzierung der versprochenen Leistungen eintreten kann. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 29/07 | |
| Rechtsgebiete: | AUB |
| Schlagworte: | Unfallversicherung bei Verlust einer Niere |
| Leitsatz: | 1. Verliert der Versicherte durch einen Unfall eine von zwei Nieren, so kommt es, wenn der Verlust dieses Organs in der Gliedertaxe nicht aufgeführt ist, alleine darauf an, inwieweit hierdurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. 2. Steht nach dem Ergebnis eines medizinischen Sachverständigengutachtens fest, dass der Verlust der einen Niere vollständig durch die andere Niere kompensiert wird und mit keinen weiteren Nachteilen zu rechnen ist, so kommt eine Invaliditätsentschädigung nicht in Betracht. 3. Soweit in Vorschriften des öffentlichrechtlichen Versorgungs- oder Schwerbehindertenrechts beim Verlust einer Niere ein fester Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorgesehen ist, spielt das für die Auslegung privatrechtlicher Vorschriften des Unfallversicherungsrechts keine Rolle. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 100/07 | |