JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 08 / 2007
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Architekt, Schadensersatz, Baugenehmigungsplanung, Baugenehmigung |
| Leitsatz: | Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung, die von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde zurückgenommen oder widerrufen werden kann, entlastet den Architekten nicht. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 48/07 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Gefahrerhöhung, schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles, dauerhaftes Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug |
| Leitsatz: | 1. § 61 VVG setzt voraus, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers für den Eintritt des Versicherungsfalles kausal gewesen ist. Die Beweislast für die Kausalität obliegt dem Versicherer. 2. Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat, §§ 23, 25 VVG. Den Kausalitätsgegenbeweis hat der Versicherungsnehmer zu führen. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 62/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Pacht, Rückforderung vorausbezahlter Pacht nach Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks |
| Leitsatz: | Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 U 119/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht, Regenwasser, Architekt |
| Leitsatz: | Nach der gefestigten höchst und obergerichtlichen Rechtsprechung trifft den Architekten die Verkehrssicherungspflicht, etwaigen Gefahren, die von einem Bauwerk für Gesundheit und Eigentum Dritter ausgehen, vorzubeugen und sie ggf. abzuwehren. Es kann deshalb nicht zweifelhaft sein, dass der Architekt nicht nur Dritten gegenüber dafür verantwortlich ist, vorhersehbare Schäden zu vermeiden, sondern dass ihm diese Pflicht auch gegenüber dem eigenen Auftraggeber obliegt, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedarf. Er muss danach während der von ihm geleiteten und überwachten Bauphase dafür Sorge tragen, dass das Bauwerk keinen Schaden nimmt. Hierzu gehört auch, zumal wenn Teile eines Gebäudes schon genutzt werden, eine ausreichende Absicherung vor Witterungsverhältnissen, insbesondere das Verhindern des Eindringens von Regenwasser. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 174/06 | |
"Oberlandesgericht Celle - Entscheidungen 08 / 2007 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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