JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Celle > Verkündungsdatum > 05 / 2007
Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AUZ, BGB |
| Schlagworte: | Verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung |
| Leitsatz: | 1. Die Regelung in § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die ArbeitsunfähigkeitsZusatzversicherung zur Restschuldversicherung (AUZ), wonach bei verspätetem Zugang der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeitsrente erst vom Zugangstage an gezahlt wird, jedoch nicht vor dem 43. Tag einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit, stellt eine Ausschlussfrist und keine Obliegenheit dar. 2. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Transparenzgebot und stellt keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar (§ 307 BGB). |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 271/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vollstreckbarerklärung eines finnischen Schiedsspruchs |
| Leitsatz: | 1. Hat der Schiedskläger zunächst ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten im Inland gegen den späteren Schiedsbeklagten eingeleitet und nach Abweisung der Klage als unzulässig wegen Bestehens einer Schiedsabrede selbst ein Schiedsverfahren im Ausland unter Bezugnahme auf die Schiedsabrede eingeleitet, in dessen Verlauf der Schiedsbeklagte erfolgreich Widerklage erhoben hat, so kann der unterlegene Schiedskläger sich in dem späteren Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs (hier: Finnland) wegen der Rechtskraft des inländischen Urteils sowie unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht mehr auf das Fehlen einer Schiedsabrede berufen. 2. Zu den Voraussetzungen der fehlenden Anerkennung des Schiedsspruch wegen Versagung des rechtlichen Gehörs, Art. V Abs. 1b) UNÜ, und des Verstoßes gegen den ordre public, Art. V Abs. 2b) UNÜ, wegen gerügter Befangenheit des Schiedsrichters (hier: verneint). 3. Ein ausländischer Schiedsspruch kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren hinsichtlich eines unbestimmten Zinsausspruchs konkretisiert werden. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 Sch 6/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Überweisungsvertrag, Nichtübermittlung des Verwendungszwecks, Verrechnung |
| Leitsatz: | 1. Die Pfändungsschutzvorschriften der ZPO stehen einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführenden Bank nicht entgegen. 2. Die Nichtübermittlung des Verwendungszwecks durch das überweisende Kreditinstitut kann dieses zum Schadensersatz gegenüber dem Überweisenden verpflichten. Eine Schadensersatzpflicht besteht aber nicht, wenn die Bank des Begünstigten auch bei Kenntnis des Verwendungszwecks (hier: "Kindesunterhalt") die Verrechnung mit einem Debetsaldo auf dem Konto des Begünstigten vorgenommen hätte. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 46/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Steuerberatungsvertrag, konkludentes Zustandekommen, Schutzwirkung zugunsten Dritter |
| Leitsatz: | 1. Zum konkludenten Zustandekommen eines Steuerberatungsvertrages. 2. Der Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH ist jedenfalls in der Regel kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des GmbHGeschäftsführers. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 260/06 | |